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   SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07   

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https://dejure.org/2012,46194
SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07 (https://dejure.org/2012,46194)
SG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2012 - S 31 R 4422/07 (https://dejure.org/2012,46194)
SG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - S 31 R 4422/07 (https://dejure.org/2012,46194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 255 Abs 2 S 1 SGB 5, § 255 Abs 1 S 1 SGB 5, § 60 Abs 1 S 2 SGB 11
    Rentenversicherung - Altersrente - Zulässigkeit der Verrechnung von rückständigen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - Auslandswohnsitz - Sozialhilfebedürftigkeit im Aufenthaltsstaat - Vertragsstaat des Europäischen Fürsorgeabkommens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbehalt rückständiger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Wege der Verrechnung mit einer gewährten Altersrente für Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Insbesondere durfte die Beklagte die Verrechnung gemäß § 52 SGB I auch einseitig durch Verwaltungsakt regeln, ohne dass es hierfür einer über diese Bestimmung hinausgehende gesetzliche Ermächtigung für den Erlass eines derartigen Verwaltungsakts bedurft hätte (so klarstellend BSG, Großer Senat, Beschluss vom 31. August 2011, Az. GS 2/10, BSGE 109, 81; dem nachfolgend BSG, Urteile vom 7. Februar 2012, Az. B 13 R 85/09 R und B 13 R 109/11 R - veröffentlicht in juris).

    Auch hinsichtlich des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen der von der Beklagten in dem streitgegenständlichen Bescheid vorgenommenen Verrechnung in Bezug auf die notwendige Bestimmtheit des Bescheides sowie das Vorliegen einer entsprechenden Verrechnungslage (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2012, Az. B 13 R 85/09 R, Rdnr. 46 ff. - zitiert nach juris) bestanden keine Bedenken.

  • LSG Berlin, 06.02.1992 - L 8/10 An 58/91

    Rente; Verrechnung mit Beitragsrückständen; Sozialhilfebedürftigkeit im Ausland

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Das Gericht hat sodann das im Volltext unveröffentlichte Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 3. Februar 1992 zum Az. L 8/10 An 58/91 zur Bedeutung des Europäischen Fürsorgeabkommens im Rahmen der Prüfung des Ausschlusses einer Verrechnung von Rentenleistungen, die an einen im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen geleistet werden, wegen Eintritts von Hilfebedürftigkeit beigezogen und den Beteiligten zur Kenntnis gereicht.

    Dieser Grundgedanke dürfte zumindest im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens - wegen der hierin verankerten Gegenseitigkeit der Gewährung von Fürsorgeleistungen für Angehörige der Vertragsstaaten - auch zu Gunsten ausländischer Leistungsträger gelten (so LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O. unter Bezugnahme auf LSG Berlin, Urteil vom 3. Februar 1992, Az. L 8/10 An 58/91 (Leitsatz veröffentlicht in juris) und Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12. April 1995, Az. 5 RJ 12/94, SozR 3-1200 § 51 Nr. 4, worin das BSG eine Prüfung des Eintritts der Hilfebedürftigkeit in Spanien als Pfändungsvoraussetzung nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I in der bis zum 17. Juni 1994 geltenden Fassung für erforderlich gehalten hatte, vgl. BSG, a.a.O., Rdnr. 16 - zitiert nach juris).

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Insbesondere durfte die Beklagte die Verrechnung gemäß § 52 SGB I auch einseitig durch Verwaltungsakt regeln, ohne dass es hierfür einer über diese Bestimmung hinausgehende gesetzliche Ermächtigung für den Erlass eines derartigen Verwaltungsakts bedurft hätte (so klarstellend BSG, Großer Senat, Beschluss vom 31. August 2011, Az. GS 2/10, BSGE 109, 81; dem nachfolgend BSG, Urteile vom 7. Februar 2012, Az. B 13 R 85/09 R und B 13 R 109/11 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 109/11 R

    Erklärung der Verrechnung - Zulässigkeit - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Insbesondere durfte die Beklagte die Verrechnung gemäß § 52 SGB I auch einseitig durch Verwaltungsakt regeln, ohne dass es hierfür einer über diese Bestimmung hinausgehende gesetzliche Ermächtigung für den Erlass eines derartigen Verwaltungsakts bedurft hätte (so klarstellend BSG, Großer Senat, Beschluss vom 31. August 2011, Az. GS 2/10, BSGE 109, 81; dem nachfolgend BSG, Urteile vom 7. Februar 2012, Az. B 13 R 85/09 R und B 13 R 109/11 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität,

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Dieser Grundgedanke dürfte zumindest im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens - wegen der hierin verankerten Gegenseitigkeit der Gewährung von Fürsorgeleistungen für Angehörige der Vertragsstaaten - auch zu Gunsten ausländischer Leistungsträger gelten (so LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O. unter Bezugnahme auf LSG Berlin, Urteil vom 3. Februar 1992, Az. L 8/10 An 58/91 (Leitsatz veröffentlicht in juris) und Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12. April 1995, Az. 5 RJ 12/94, SozR 3-1200 § 51 Nr. 4, worin das BSG eine Prüfung des Eintritts der Hilfebedürftigkeit in Spanien als Pfändungsvoraussetzung nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I in der bis zum 17. Juni 1994 geltenden Fassung für erforderlich gehalten hatte, vgl. BSG, a.a.O., Rdnr. 16 - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04

    Beitragsschulden; Altersrente; Verrechnung; Verwaltungsakt; Hilfebedürftigkeit;

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Denn Sinn des gesetzlichen Ausschlusses der Auf- beziehungsweise Verrechnung bei dadurch eintretender oder sich vertiefender Hilfebedürftigkeit ist nicht in erster Linie, dem Betroffenen einen Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu gewährleisten, sondern zu vermeiden, dass sich ein Leistungsträger im Wege der Aufrechnung auf Kosten der Sozialhilfeträger befriedigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007, Az. L 8 RA 91/04, Rdnr. 27 - zitiert nach juris; Seewald, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Loseblatt, Stand: 73. Ergänzungslieferung 2012, § 51 SGB I Rdnr. 2 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 13 R 157/07

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines monatlichen Betrags einer Regelaltersrente

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Vielmehr sind in diesem Fall Prüfungsmaßstab für eine bestehende oder drohende Hilfebedürftigkeit nicht die bundesrechtlichen Vorschriften des SGB II oder SGB XII, sondern diejenigen, am Wohnsitz des Betreffenden geltenden, Sozialhilfevorschriften des Aufenthaltsstaates (so Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2007, Az. L 13 R 157/07, Rdnr. 26 - zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2011 - L 5 R 86/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auf- und Verrechnung - Anwendbarkeit auf

    Auszug aus SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07
    Denn eine andere Auffassung ließe sich schwerlich mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) in Einklang bringen, wenn sich Leistungsempfänger durch Umzug ins Ausland der einschränkenden Regelung des § 51 Abs. 2 SGB I entziehen könnten (so Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10. Mai 2011, Az. L 5 R 86/11 B ER, Rdnr. 12 - zitiert nach juris).
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